Ausschüssler
Die „Ausschüsser“ oder „Ausschüssler“ sind die auf Befehl des Landesherren ausgemusterten Wehrfähigen, die „ausrückungspflichtig“ sind.
Es war in den Städten allgemeine Bürgerpflicht, sich eine Waffe anzulegen und der städtischen Obrigkeit und dem Rat für innere Sicherheit und Ordnung für Wach- und Streifendienste zur Stadtverteidigung gegen Angriffe von außen zur Verfügung zu stehen. Außer den städtischen Pflichten waren die Bürger auch dem Landesherren zu Kriegsdiensten verpflichtet. In der Kurpfalz waren seit dem 15. Jahrhundert regelmäßige Musterungen eingeführt worden, zu denen alljährlich alle wehrfähigen Männer einberufen wurden. In Friedenszeiten wurden die Ausschüsser zu ortsbürgerlichen Pflichten angehalten. Die Obrigkeit war sehr darauf bedacht, dass die Ausschußssmannschaft und alle wehrfähigen Bürger im Gebrauch der Waffe geübt waren. Der Landesausschuss sollte ja im Kriegsfall zur Verfügung stehen.
Foto von links: Thomas Klingenfuß, Jürgen Schuh, Gerhard Franck, Rudi Lehnert, Roland Lehnert
Stand: 23.06.2025